Staffelmiete
Im Vertrag steht, wann die Miete um wie viel steigt, zum Beispiel „ab 1. März 2027: 880 €“. Die Regeln (§ 557a BGB):
- Jede Stufe muss als Betrag in Euro oder als Erhöhung in Euro im Vertrag stehen, nicht in Prozent.
- Zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen.
- Während der Staffelmiete sind Erhöhungen auf die Vergleichsmiete und nach Modernisierung ausgeschlossen.
- Gilt die Mietpreisbremse, darf jede Stufe höchstens 10 % über der Vergleichsmiete zu Beginn der Stufe liegen.
Indexmiete
Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, steigt also mit der Inflation – und kann theoretisch auch sinken (§ 557b BGB).
- Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert sein.
- Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären und die Indexwerte nennen.
- Die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
- Erhöhungen auf die Vergleichsmiete sind ausgeschlossen.
So rechnen Sie nach: neue Miete = alte Miete × Index neu ÷ Index alt. Beispiel: 800 € × 122,1 ÷ 117,8 = 829,20 €. Die Indexwerte stehen auf destatis.de.
Was ist besser?
Das hängt von der Entwicklung ab. Bei einer Staffelmiete wissen Sie vorher genau, was kommt. Bei einer Indexmiete hängt die Miete von der Inflation ab: In Jahren mit hoher Inflation steigt sie stark, in ruhigen Jahren kaum.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vertrag mit Staffelmiete kündigen?
Ja, mit der normalen Frist von drei Monaten. Ein vereinbarter Kündigungsverzicht darf bei einer Staffelmiete höchstens vier Jahre ab Vertragsschluss dauern.
Steigen bei der Indexmiete auch die Nebenkosten?
Nein, der Index gilt nur für die Kaltmiete. Die Nebenkosten werden wie immer nach der Abrechnung angepasst.
Stand 3. Quartal 2026. Allgemeine Informationen nach §§ 557a, 557b BGB, keine Rechtsberatung.