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Mieterhöhung prüfen

Ihr Vermieter will mehr Miete? Rechnen Sie nach, ob die Erhöhung die gesetzlichen Grenzen einhält und bis wann Sie antworten müssen. Das Schreiben kann die KI für Sie auslesen.

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Welche Erhöhung?

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m²
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Die Kaltmiete genau 3 Jahre vor dem Tag, ab dem die neue Miete gelten soll. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Wohnen Sie kürzer dort, die Miete bei Einzug.

€/m²
Kappungsgrenze

Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen. In Städten mit knappem Wohnraum hat das Land die Grenze auf 15 % gesenkt. Ob das für Ihre Stadt gilt, steht in der Kappungsgrenzen-Verordnung Ihres Bundeslands.

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Kosten für Reparaturen, die ohnehin fällig gewesen wären (z. B. alte, kaputte Fenster), darf der Vermieter nicht umlegen. Steht oft im Schreiben.

€/Monat

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland vom Statistischen Bundesamt (destatis.de). Die Werte stehen meist im Schreiben des Vermieters.

Ihre Auswertung erscheint hier.
Bisherige und neue Miete reichen für den Anfang.

Die wichtigsten Regeln kurz erklärt

Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

  • Der Vermieter braucht Ihre Zustimmung. Er muss die Erhöhung schriftlich oder in Textform begründen, meist mit dem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen.
  • Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, wenn die Erhöhung wirken soll. Verlangen darf er sie frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung.
  • In 3 Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in vielen Städten um höchstens 15 % (Kappungsgrenze). Und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete.
  • Sie haben bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit für Ihre Antwort. Die neue Miete gilt ab dem dritten Monat.

Nach einer Modernisierung

Der Vermieter darf jährlich 8 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen, abzüglich der Kosten für ohnehin fällige Reparaturen. Innerhalb von 6 Jahren darf die Miete dadurch um höchstens 3 € pro m² steigen, bei einer Miete unter 7 € pro m² um höchstens 2 €.

Indexmiete und Staffelmiete

Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex, frühestens nach einem Jahr ohne Änderung. Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen schon im Vertrag; zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Andere Erhöhungen auf die Vergleichsmiete sind dann ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?

Bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete kann der Vermieter nach Ablauf der Zustimmungsfrist innerhalb von drei Monaten auf Zustimmung klagen. Kündigen darf er wegen der fehlenden Zustimmung nicht. Lassen Sie sich vorher beraten, zum Beispiel beim Mieterverein.

Darf ich nur einem Teil der Erhöhung zustimmen?

Ja. Wenn nur ein Teil berechtigt ist, können Sie diesem Teil zustimmen. Die Zustimmung sollte schriftlich erfolgen.

Muss ich einer Modernisierungserhöhung zustimmen?

Nein, sie wirkt durch die Erklärung des Vermieters, wenn sie richtig berechnet und begründet ist. Unter Umständen können Sie einen Härteeinwand erheben; dafür gelten eigene Fristen.

Allgemeine Hinweise nach §§ 557a, 557b, 558, 559 BGB, Stand 3. Quartal 2026. Keine Rechtsberatung.