Kaution nachrechnen
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Die Regeln
- Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, also drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Bei 850 € Kaltmiete sind das 2.550 €.
- Sie dürfen in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den nächsten Mieten.
- Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, meist auf einem Kautionskonto. Die Zinsen gehören Ihnen.
- Statt Geld sind auch andere Formen möglich, wenn der Vermieter zustimmt, etwa eine Bürgschaft oder ein verpfändetes Sparbuch.
Rückzahlung nach dem Auszug
Der Vermieter darf sich eine angemessene Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Forderungen hat – oft sind das einige Monate. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil bis dahin einbehalten. Den Rest muss er auszahlen.
Häufige Fragen
Gehört eine Garage zur Kaution dazu?
Wird die Garage im selben Vertrag mitvermietet, zählt ihre Miete in der Regel zur Grundmiete, aus der die Kaution berechnet wird.
Was, wenn ich zu viel Kaution gezahlt habe?
Eine Vereinbarung über mehr als drei Nettokaltmieten ist insoweit unwirksam. Den zu viel gezahlten Betrag können Sie zurückverlangen.
Stand 3. Quartal 2026. Allgemeine Informationen nach § 551 BGB, keine Rechtsberatung.